1. Allgemeines
Die Bodenmiller Recruitment GmbH vermittelt Personal für eine Festanstellung (nachfolgend Arbeitnehmer) an seine Kunden. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vermittlungsvertrages zwischen der Bodenmiller Recruitment GmbH und dem Kunden. Die Grundlagen für die Zusammenarbeit bilden die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und das schweizerische Obligationenrecht (Mäklervertrag: OR 412 ff.). Jegliche Haftungsansprüche aus einem Mandats- bzw. Vermittlungsvertrag sind ausgeschlossen.
2. Leistungen
Die Bodenmiller Recruitment GmbH übernimmt aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung für Sie die Suche und Selektion von Fach- und Führungskräften. Die Bodenmiller Recruitment GmbH legt grossen Wert darauf, dass die Kandidaten Ihrem gewünschten Suchprofil entsprechen. Qualität und nicht Quantität lautet die Devise. Deshalb führt die Bodenmiller Recruitment GmbH mit jedem potenziellen Kandidaten (Erst-)Gespräche durch und prüft die fachlichen und menschlichen Skills aus Human Resources (HR)-Perspektive. Meine Erkenntnisse werden Ihnen sorgfältig, kompetent und transparent in einem vollständigen und übersichtlich gegliederten Dossier präsentiert.
3. Honorar
Das Honorar wird auf der Basis eines Jahres-Bruttoeinkommens berechnet. Dieses entspricht der Gesamtentschädigung für die Tätigkeit der Kandidaten, inkl. sämtlichen zusätzlich ausgerichteten Zulagen (z.B. Bonuszahlungen, fixe Spesen, Provisionsbeteiligungen, Relocation, Weiterbildung, usw.). Das Jahres-Bruttoeinkommen ist bei variablem Einkommen identisch mit dem Zieleinkommen. Es gelten folgende Ansätze:
Jahres-Bruttoeinkommen bei Vollzeitanstellung in CHF | Vermittlungshonorar in |
---|---|
Bis CHF 99‘999.– | 20% |
CHF 100‘000.– bis CHF 124‘999.– | 22% |
CHF 125‘000.– bis CHF 149‘999.– | 24% |
CHF 150‘000.– bis CHF 174‘999.– | 26% |
CHF 175‘000.– bis CHF 199‘999.– | 28% |
Ab CHF 200‘000.– | 30% |
4. Drei Varianten der Auftragssuche
Die Bodenmiller Recruitment GmbH bietet ihren Kunden drei verschiedene Suchvarianten bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften an, die auf Punkten der Verbindlichkeit, Handlung & Priorisierung beruhen:
Einfacher Auftrag (unverbindlich, passiv, keine Priorität): Sie melden Ihren Bedarf und wir vermitteln Ihnen geeignete Kandidaten aus unterschiedlichen Rekrutierungs-Quellen zu den regulären Erfolgshonoraren.
Kleines Mandat (verbindlich, passiv, Priorität): Als kleines Mandat verstehe wir einen Auftrag mit Initiierung bei der wir von einem exklusiven Auftrag zwischen Ihnen als Kunde und der Bodenmiller Recruitment GmbH ausgehen, mit der Zusatzdienstleistungen einer spezifischen und kostenlosen Insertion auf dem freien Arbeitsmarkt. Als Vorauszahlung im Sinne einer Anrechnung des Verfassens und Platzierens von Inseraten auf ausgewählten Plattformen sowie der Vorselektion (inkl. Abklärungen) stellen wir Ihnen CHF 3‘500.– (bis zu einem Bruttojahressalär von CHF 99‘999.–) respektive CHF 5‘000.– (ab einem Bruttojahressalär von CHF 100‘000.–) in Rechnung. Dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages am regulären Erfolgshonorar wieder abgezogen.
Vollmandat (verbindlich, aktiv, höchste Priorität): Durch ein Vollmandat haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Vakanz mit der höchsten Priorität betreut wird. Als Mandatsleiter benutze ich, nebst den klassischen Jobportalen, das Active Sourcing (Direktansprache) auf Social Media Portalen und anderen Netzwerken. Die gewonnen Kandidaten sind während der Mandatsphase exklusiv für Sie reserviert und werden nicht anderweitig eingereicht. Kurzum: wir übernehmen für Sie sämtliche spezifische Such- und Selektionsmassnahmen, auftrags- und branchenexklusiv. Bei einer Mandatsvergabe wird ein Preis immer im Voraus verhandelt. Das Salär des Stellensuchenden ist folglich nicht relevant für die Dienstleistung. Somit ist das vorab festgelegte Fixhonorar in drei Zahlungen fällig: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei der Einreichung der ersten Dossiers, 1/3 bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Kandidaten.
5. Fremdkosten / Zusätzliche Dienstleistungen
Fremdkosten wie Inserate-, Satz- und Druckkosten, Kosten für den Active Search, Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit Social-Media-Netzwerken sowie Dienstleistungen wie Assessments, Test- und Spezialabklärungen werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt, sofern diese nicht bereits im Mandat inkludiert sind.
6. Garantieleistung
Unsere Garantieleistung gliedert sich wie folgt:
- tritt die Person die Stelle nicht an, wird 100% des Honorars rückerstattet.
Wird ein Arbeitsvertrag nach Stellenantritt innerhalb der Probezeit aufgelöst oder gekündigt, übernimmt die Bodenmiller Recruitment GmbH die erneute Suche ohne Honorarkosten oder erstattet
- im ersten Monat 75%,
- im zweiten Monat 50% und
- im dritten Monat 25% des bezahlten Honorars zurück.
Vereinbarte Leistungen durch Drittparteien (Inserate-Kampagne, Research, Assessment, etc.) fallen nicht unter Garantieleistungen. Sie sind für eine erneute Suche noch einmal zu verhandeln und gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie- bzw. die Gewährleistungspflicht entfällt, sofern der Kunde im Rahmen des einfachen Suchauftrags vom Honorarsatz abweicht. Dies trifft bei einem Kleinen Mandat sowie Vollmandat nicht zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Sämtliche von Auftraggebern und Kandidaten erhaltenen Informationen oder Unterlagen werden von der Bodenmiller Recruitment GmbH streng vertraulich behandelt. Die Ihnen überreichten Bewerbungsunterlagen sind ebenso zu behandeln und dürfen nicht ohne das Wissen der Bodenmiller Recruitment GmbH an Dritte weitergeleitet werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Kandidaten sind an die Bodenmiller Recruitment GmbH zu retournieren.
8. Kandidatenschutz
Unsere Kunden gewähren der Bodenmiller Recruitment GmbH während der Dauer eines Jahres seit der ersten Präsentation eines Kandidaten einen Kandidatenschutz. Kommt innerhalb dieser Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, ist die Bodenmiller Recruitment GmbH berechtigt, das Honorar gemäss diesen Geschäftsbedingungen nachzufordern.
9. Wirksamkeit der Konditionen
Diese allgemeinen Bedingungen sind auch ohne Unterzeichnung durch den Kunden verbindlich. Die erwähnten Konditionen treten bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden bzw. mit Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten der Firma Bodenmiller Recruitment GmbH in Kraft.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Bodenmiller Recruitment GmbH. Anwendbar ist das Schweizer Recht.
Steinhausen im Juli 2021